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Der Online-Service iKfz Bremen ist die unabhängige Online-Serviceplattform für internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (i-Kfz) in Bremen.
Als offizielles Mitglied stehen wir in engem Austausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem fachaufsichtsführenden Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Wir unterstützen die Behörden aktiv dabei, die digitalen Zulassungsprozesse in Deutschland sicher und effizient voranzubringen.
Von iKfz-Redaktion · iKfz online zulassung · Aktualisiert am 16.06.2026
Auf einen Blick
Sowohl die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs als auch die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs lassen sich online erledigen. Seit der i-Kfz-Stufe 4 erhalten Sie nach Abschluss einen vorläufigen Zulassungsnachweis und dürfen sofort losfahren. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die eVB-Nummer.
Dieser Ratgeber gilt für alle Zulassungsstellen in Bremen.
Bei einer Neuzulassung wird ein fabrikneues oder erstmals zugelassenes Fahrzeug für den Straßenverkehr angemeldet. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Bei einer Wiederzulassung wird ein zuvor außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut in Betrieb genommen – etwa ein Saisonfahrzeug oder ein abgemeldetes Auto. Dafür benötigen Sie zusätzlich die bisherigen Kennzeichen des Fahrzeugs.
Halten Sie für den Online-Antrag bereit:
Im Rahmen der Zulassung können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren und die Schilder direkt mitbestellen. Die fertig gestempelten Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung erhalten Sie anschließend per Post.
Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026.
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