Feinstaubplakette (Umweltplakette) in Bremen-Stadt
Für die Einfahrt in Umweltzonen wird eine gültige grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4) mit dem aktuellen Kennzeichen benötigt. Bestellen Sie die Plakette für Ihr Fahrzeug in Bremen-Stadt direkt online und erhalten Sie diese bequem per Post nach Hause.
Benötigte Unterlagen für die Feinstaubplakette in Bremen-Stadt
- Aktuelles amtliches Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
So läuft die Feinstaubplakette online ab
- 1Kennzeichen eingeben
- 2Grüne Umweltplakette auswählen
- 3Bestellung online bestätigen
- 4Zustellung per Post direkt an Ihre Adresse
Wichtige Fragen: Feinstaubplakette in Bremen-Stadt
- Brauche ich für Feinstaubplakette bei der Zulassungsstelle Bremen-Stadt einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Feinstaubplakette für den Zulassungsbezirk Bremen-Stadt (HB) online starten, entfällt der Behördengang zu Stadt Bremen.
- Welche Unterlagen werden für Feinstaubplakette in Bremen-Stadt benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Aktuelles amtliches Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und HB-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte HB-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Bremen-Stadt
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Bremen-Stadt:
Zuständige Zulassungsstelle Bremen-Stadt
Stadt Bremen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Stresemannstr. 4828207 Bremen
Bremen
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-17:00, Di-Do 08:00-14:45, Fr 07:30-11:00
Kontakt
- Telefon:
- 0421-361-88668
Feinstaubplakette in Bremen-Stadt jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Feinstaubplakette online bestellen →Zurück zur Übersicht Bremen-Stadt. Zuletzt aktualisiert: 01.11.2026.